Insolvenzversicherung
In Zusammenarbeit mit der tourVERS Versicherung sind alle unsere Reisen gemäß § 651 BGB (Reisevertragsgesetz) abgesichert.
Demnach ist sichergestellt, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters oder des Reisebüros die vom Reisenden gezahlten Beträge abgesichert sind.
Dies gilt auch für die Kostenübernahme der Rückreise.
„mit uns reisen Sie sicher“.
